Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die verbindliche Buchung kann schriftlich oder per E - Mail erfolgen.
Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen.
Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag genannten Personenzahl bewohnt werden.
Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung pfleglich zu behandeln und Schäden unverzüglich zu melden.
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben auf der Internetseite.
Die auf der Internetseite angegebenen Preise sind Endpreise und schliessen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der vereinbarte Preis, einschliesslich aller Nebenkosten, ist am Tag der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt Anzahlungen zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.
2. KautionDer Mieter hinterlegt beim Vermieter eine Kaution in Höhe von 50,-Euro
Die Kaution ist spätestens bei Anreise in Bar zu zahlen und wird nach ordnungsgemässer Rückgabe der Ferienwohnung und Abzug etwäiger Schäden zurück erstattet.
3. Rücktritt und StornierungDer Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung, ist ausgeschlossen, es sei denn, die Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise Ihre Zustimmung.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder bertriebsüblichen Preis zu zahlen.
Bei einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Gebühren an:
bis 30 Tage vor Anreise: 10 % des Mietpreises
29 bis 15 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
ab 14 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Sollte die Ferienwohnung durch den Vermieter aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung stehen, wird der Vermieter versuchen,eine vergleichbare Unterkunft zu finden.
Anzahlungen werden vollständig erstattet.
4. Haftung des MietersDer Mieter haftet für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden in der Ferienwohnung, sofern diese über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen.
Der Vermieter haftet nicht für :
Verlust oder Diebstahl von Gegenständen des Mieters.
Unfälle oder Verletzungen des Mieters im Haus und auf dem Mietgelände.
5. MietendeDie Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr im ordentlichen Zustand und frei von Müll zu übergeben.
6. VerjährungVertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in 2 Jahren.
Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von 3 Jahren.
7. GerichtsstandGerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschliesslich der Sitz des Beherbergungsbetrieb.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Gleiches gilt für etwaigige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib-oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Beherbergungsbetriebes, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.